ERWACHSENEKEINE DATENSPEICHERUNGBERECHNUNG IM BROWSER
Verwendete Grundlage: Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Fassung vom 21.08.2024.
Wichtiger Hinweis: Dieser Pflegegrad-Check dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt weder eine Pflegebegutachtung noch die Entscheidung der Pflegekasse. Eine Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad. Entscheidend sind gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten. Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI muss grundsätzlich auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
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